Vereine aufgepasst! Bewerbt euch jetzt mit eurem Projekt für das Regionalbudget 2020 des Vereines zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e.V.

Regionalbudget 2020

Der Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e.V. ruft im Rahmen des Regionalbudgets 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem GAK-Rahmenplan in den Maßnahmen 4.0 – (Dorfentwicklung) und 9.0 (Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen)  zugeordnet werden können.

Für Gebietskörperschaften stehen 125.000 € und für eingetragene Vereine 75.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Der Fördersatz in Höhe von 80 % ermöglicht die weitgehende Minimierung des Eigenanteils für den Letztempfänger. Der Mindestzuschuss wurde für Gebietskörperschaften mit 2.000 €  und für Vereine mit 1.000 € festgelegt, um auch kleinere Maßnahmen fördern zu können. Als Höchstzuschuss wurden für Gebietskörperschaften 16.000 € und für Vereine 8.000 € festgelegt.


Alle Informationen zu Fördergegenstand, Voraussetzungen, Einreichfristen, Auswahlkriterien und den Projektvorschlag Ihres Vereines finden Sie hier:

http://www.floeha-zschopautal.de/eingetragene-vereine


Beratende Stelle für Auskünfte und zur Einreichung der Projektvorschläge:

Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e.V.

Regionalmanagement

Gahlenzer Straße 65

09569 Oederan

Telefon: 037292 / 289766

E-Mail: info@floeha-zschopautal.de


Rechtsgrundlagen:

Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/GAK-Rahmenplan.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal

http://www.floeha-zschopautal.de/richtlinien

Räumlicher Geltungsbereich der LEADER-Region Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal (Gebietskulisse)

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm

 

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.