Standesamt

Anforderung von Urkunden

Sie erhalten von unserem Standesamt Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), wenn dieser in einem der nachfolgend genannten (auch ehemaligen) Orte eingetreten ist:

Börnichen, Börnichen/Erzgeb., Borstendorf, Grünhainichen, Waldkirchen, Waldkirchen/Erzgeb., Waldkirchen-Zschopenthal

  • Urkunden können durch persönliche Vorsprache vor Ort abgeholt werden. Bitte weisen Sie sich durch ein gültiges Ausweisdokument aus.
  • Ebenso besteht die Möglichkeit der schriftlichen Urkundenanforderung. Hierzu können Sie gern die unten aufgeführten Vordrucke verwenden. 

Erforderliche Unterlagen:

Senden Sie uns das Antragsformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses postalisch, per Fax oder E-Mail zu. Nach Vorliegen Ihrer Anforderung erhalten Sie zunächst eine Rechnung und nach Zahlungseingang dann das gewünschte Dokument.
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister /  Eheregister / Geburtenregister

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2009 werden die zur Anmeldung einer Eheschließung bis dato benötigten Abstammungsurkunden nicht mehr ausgestellt. Diese wurden durch die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.

Berechtigung
Sie sind berechtigt, Urkunden von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (das heißt Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie von Ihrem Ehegatten oder ihrem eingetragenen Lebenspartner zu erhalten. Sollten Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person oder einen sonstigen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse vor.

Beglaubigung
Die Beglaubigung einer Personenstandsurkunde kann nur durch das Standesamt erfolgen, die den Personenstandsfall auch beurkundet hat, hier also nur aus den vorgenannten Orten.

Gebühren
Eine Personenstandsurkunde kostet 15,00 €, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung 7,00 €. Eine Auskunft aus einem Personenstandsregister kostet 15,00 € (z.B. Auskunft Geburtszeit).

Sollten Sie noch weitere Informationen zur Ausstellung von Urkunden benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

Eheschließung

JA – ein schnell gesprochenes Wort mit einem hohen Sinn…

Herzlichen Glückwunsch an Sie beide und wir freuen uns, dass Sie im Standesamt Grünhainichen die Ehe rechtskräftig schließen möchten – selbstverständlich freuen wir uns über jedes Paar, egal welche Nationalität, Religion oder welches Geschlecht.

Unsere zwei Trauzimmer bieten ein besonderes Ambiente:

– Im Rathaus in Grünhainichen kann man im Vintage-Ambiente „Ja“-Sagen, direkt im „Dorf der Engel“ – fragen Sie uns nach weiteren Möglichkeiten bei unseren Engelmanufakturen. Im Trauzimmer im Rathaus haben 25 Gäste Platz. Das Mobiliar ist handgefertigt, der Raum freundlich und leicht. Gern können Sie im Anschluss in den vorhandenen Restaurants bei uns in Grünhainichen oder Borstendorf feiern – oder vielleicht mit der kirchlichen Trauung Ihren Tag kombinieren? Vielleicht schauen Sie auch einmal hier vorbei:
https://www.wendt-kuehn.de/erleben/ausfluege-und-veranstaltungen/hochzeiten

– Im Ambiente-Trauort „Waldhof“ in Börnichen/Erzgeb. sind Eheschließungen entweder bei rustikaler Inneneinrichtung am Kamin und auf dem Sofa möglich oder ganz besonders: unter freien Himmel, im Trau-Pavillon draußen. Hier sind von 2 bis 80 Personen-Hochzeiten möglich, mit traumhafter, individueller Dekoration, Erlebnisgastronomie, Spielplatz und allem was das Herz begehrt – von ganz schlicht bis extravagant. Unser Partner, das Team der Gaststätte „Waldhof“ kümmert sich individuell um Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen, auch Übernachtungen sind hier möglich. 

Gern können Sie sich unser Trauzimmer auch persönlich anschauen und einen Termin mit uns vereinbaren.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?

  • Personalausweis/Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Wohnsitz-Meldeamt
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (gemeint ist nicht die Geburtsurkunde, dieses Dokument ist konkret für die Anmeldung der Hz. beim Standesamt am Geburtsort zu beantragen)
  • bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden (falls Vaterschaftsanerkennung erst nach Geburt erfolgt, ist auch hiervon eine Abschrift beizubringen)
  • bei ggf. vorhandenen Vorehen die Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners

Sollte ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, so lassen Sie sich bitte beim Standesamt zu den erforderlichen Unterlagen beraten.

Die genannte Anmeldung hat immer beim Standesamt am Wohnsitz zu erfolgen. Dieses leitet die Dokumente dann an das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, weiter. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. Ihr Partner kann nicht zur Anmeldung persönlich erscheinen?

Dann nutzen Sie bitte folgende, beide Formulare:

 

Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist oft auch schon früher möglich.

Welche Gebühren werden fällig?

  • Für die Bearbeitung und Prüfung der Anmeldung der Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt fallen Gebühren i.H.v. 60,00 € an.
  • Die Eheurkunde, welche Ihnen zum Abschluss der Trauung ausgehändigt wird, kostet 15,00 €.
  • Die Durchführung der Eheschließung zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostet 20,00 €; außerhalb der Öffnungszeiten 80,00 € und im Ambiente-Trauort „Waldhof“ 150,00 €.
  • Soll die Eheschließung bei einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt erfolgen, ergibt sich eine zusätzliche Gebühr von 30,00 €.
  • Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Stammbuch der Familie ab ca. 25,00 € zu erwerben.

Sie wollen eine sogenannte „Freie Trauung“, d.h. an einem Ort Ihrer Wahl bzw. nochmals eine Trauzeremonie, obwohl Sie bereits rechtskräftig verheiratet sind? Oder möchten Sie Ihr JA-Wort erneuern, zum Beispiel im Rahmen Ihrer Silbernen oder gar Goldenen Hochzeit? Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern dazu!

Ehefähigkeitszeugnis

  • Benötigt ein deutscher Staatsangehöriger für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis, so kann dieses beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
  • Wir informieren Sie darüber, wer im Einzelfall zuständig ist und welche Unterlagen vorzulegen sind.

Gebühr:

Ehefähigkeitszeugnis ausschließlich deutsches Recht
Ehefähigkeitszeugnis unter Beachtung ausländischen Rechts
65,00 €
100,00 €

Erklärungen zur Namensführung

Folgende Erklärungen können vor dem Standesamt unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden:

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und deren Widerruf
  • Namenserteilungen
  • Anschlusserklärungen
  • Namensbestimmungen nach Begründung gemeinsamer Sorge
  • Erklärung zur Angleichung an das deutsche Namensrecht
  • Neubestimmung der Reihenfolge von Vornamen

Erkundigen Sie sich bei uns, welche rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Namensänderung vorliegen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Gebühr:

Die Gebühr beginnt hier ab 35,00 €.

Geburtsbeurkundung

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk die Geburt eingetreten ist. Bei einer Entbindung in der Klinik erhalten Sie die Geburtsurkunden Ihres Kindes also beispielsweise vom Standesamt Zschopau, Annaberg-Buchholz oder Chemnitz. Für Hausgeburten in Börnichen/Erzgeb. sowie Grünhainichen und den Ortsteilen Borstendorf, Grünhainichen und Waldkirchen/Erzgeb. sind wir als Standesamt Grünhainichen zuständig.

Kirchenaustrittserklärung

Die Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft muss von dem Standesamt entgegengenommen werden, in dessen Standesamtsbezirk der Austrittswillige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zum Standesamtsbezirk Grünhainichen gehören die Gemeinden Börnichen/Erzgeb. und Grünhainichen inkl. Ortsteile.

Die Austrittserklärung ist persönlich gegenüber dem Standesbeamten zur Niederschrift abzugeben. Benötigt werden Reisepass oder Personalausweis.

Gebühr:

Für eine Kirchenaustrittserklärung beträgt die Gebühr 25,00 €, sollten Sie eine schriftliche Bescheinigung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür zusätzlich 10,00 €.

Nachbeurkundungen

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eingetreten bzw. erfolgt sind, können auf Antrag in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet werden. Der Antrag ist nicht fristgebunden.

Über die jeweiligen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, erforderlichen Unterlagen sowie anfallenden Gebühren informieren wir Sie gern.

Sterbefallbeurkundungen

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Das Standesamt Grünhainichen ist zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen, die sich in Börnichen/Erzgeb. und Grünhainichen sowie den Ortsteilen Borstendorf, Grünhainichen und Waldkirchen/Erzgeb. ereignet haben. Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, so ist also beispielsweise das Standesamt Zschopau, Annaberg-Buchholz oder Chemnitz für die Beurkundung und Ausstellung von Urkunden zuständig.

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, Jugendamt oder beim Notar abgegeben werden und sind auch schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Für deren Wirksamkeit sind die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter erforderlich. Anerkennung und Zustimmung müssen persönlich in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden.

Vorzulegen sind Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunden der Eltern. Falls die Mutter geschieden ist, sollten auch das Scheidungsurteil und die Eheurkunde vorgelegt werden. Für minderjährige Eltern und verheiratete Mütter sind besondere Vorschriften zu beachten.

Sorgerechtserklärungen können hingegen ausschließlich beim Jugendamt (Landratsamt Erzgebirgskreis mit Dienstsitz in Stollberg) oder beim Notar abgegeben werden.

Gebühr:

Die Gebühr für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung beträgt 30,00 €.

Für weitere Informationen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung.

Kontaktdaten
Sachbearbeiterin
Frau Ardelt oder Frau Schädlich

Verwaltungsverband “Wildenstein“
Chemnitzer Straße 41
09579 Grünhainichen

Tel.: 037294/ 170-11 bzw. 170-30
Fax: 037294/ 170-21
E-Mail: k.ardelt@wildenstein.ws
E-Mail: c.schaedlich@wildenstein.ws
Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
(Anmeldeschluss 17.30 Uhr)
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.15 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung!