Bereits zum 28.05.2022 trat eine Gesetzesänderung im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) zum in Kraft. Durch diese Gesetzes Änderung werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Teilnahme an sogenannten „Kaffeefahrten“ erheblich gestärkt.
Nachfolgend erhalten Sie HIER ausführliche Informationen: Kaffefahrten_Präventionstipp