Pflichtumtausch Führerscheine Geburtsjahrgänge 1953-1958

Anträge für den Pflichtumtausch Führerscheine

für Geburtsjahrgänge 1953-1958

Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht – für manche früher, für andere später. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die dem Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank nachgeht, um so vor Missbrauch zu schützen.

Der Abschluss der Umtausch-Aktion ist für den 19. Januar 2033 vorgesehen. Bis dahin müssen alle alten Führerscheine und auch die, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen Führerschein in Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Statt der Fahrerlaubnisklasse 3 hat der neue Führerschein künftig die Pkw-Klassen B, BE, Cl, CIE, M und L.

Bekanntermaßen ist die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises mit dem Umtausch alter Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine befasst. Aktuell betroffen sind die Geburtenjahrgänge 1953-1958. Nachstehend finden Sie den aktuellen Antrags-Formularsatz, den Sie bitte ausfüllen, unterschreiben und mit einem biometrischen Lichtbild versehen wieder an das LRA Erzgebirgskreis/Fahrerlaubnisbehörde senden (nicht zurück zur Gemeinde bzw. Verbandsverwaltung).

Bei Rückfragen stehen wir gern auch zur Verfügung bzw. wenden Sie sich direkt per Mail an: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de – vielen Dank.