Information zu den Fördermitteln Ersatzneubau Grundschule mit Turnhalle
Werte Einwohnerinnen und Einwohner,
auch für uns als Verwaltung ist diese wichtige Baumaßnahme, der Ersatzneubau von Grundschule und Turnhalle, in der Gemeinde Grünhainichen ehrlich „mehr als nur eine“ Herausforderung. Allein schon der Weg zum Fördermittelbescheid über das Städtebauprogramm waren schwierig, Dank Kooperation mit unseren Nachbarkommunen aber möglich und eröffnete uns den Weg in das Städtebauprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ (KSP), heute (aufgrund Änderung der Städtebauverordnung) heißt es „Programm für Sozialen Zusammenhalt“ (SZP).
Die Gemeinderäte entschieden sich damals einstimmig und jetzt, in neuer Legislatur, fast einstimmig (mit einer Gegenstimme) für diese wichtige und zukunftsweisende Baumaßnahme in der Gemeinde Grünhainichen. Um den höchstmöglichen Fördersatz von 2/3, sprich 66,6% (ein Drittel Bundesmittel, ein Drittel Landesmittel und dann ein Drittel Eigenmittel Kommune) zu erhalten, mussten wir weitere Meilensteine setzen. Dennoch haben wir immer wieder versucht, eine Projektförderung von 90% zum Beispiel für die Turnhalle, zu erreichen. Bei zwei weiteren Programmen haben wir hier den Fördermittelantrag gestellt und konnten leider nirgends eine positive Bescheidung dazu bekommen – aber seien Sie bitte versichert, wir haben nichts unversucht gelassen, um einen höchstmöglichen Fördersatz für unser Projekt zu erzielen!
In guter Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren, vor allem mit unserem sehr erfahrenen Betreuer, der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), ist es uns also im Rahmen des Städtebauprogrammes geglückt und uns wurde für das Gesamtvorhaben 66,6% Finanzhilfen (Fördermittel) in Aussicht gestellt bzw. beschieden; im Vergleich: bei der Fachförderung für den Schulbau oder auch Sportstättenbau hätte es „nur“ 40% Fördermittel gegeben. Um es einfach zu erklären: es gibt diese 66,6% Fördermittel jedoch nicht „alle auf einmal“, wie man es zum Beispiel von der Fach- oder Projektförderung kennt, sondern entsprechend jährlich angepasst, auf die für das Projekt ausgegebenen Mittel. Wie sonst bei Fördermitteln auch, muss also die Kommune vorfinanzieren, erhält aber ebenso dann günstiger Weise noch die Fördermittel nach Abschluss des Projektes (im Jahr 2023). Ein schwieriger Akt, der keinesfalls leicht neben allen anderen Pflicht- sowie freiwilligen Aufgaben zu meistern, aber dennoch möglich ist, u.a. durch Kreditaufnahmen oder eben Priorisierung der Aufgaben.
Wir arbeiten sehr eng mit unserer übergeordneten Behörde, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erzgebirgskreis und deren Aufsicht, der Landesdirektion Chemnitz, zusammen, die ebenfalls bestrebt sind, dass wir unseren kommunalen Haushalt sicher aufstellen können – auch wenn es später als sonst im Haushaltsjahr 2021 war.
Die Gemeinde wird ständig geprüft, von dem Fördermittelgeber (Freistaat Sachsen, Ministerium für Regionalplanung (SMR)) und seinem beauftragten Unternehmen, der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Da es sich schon um sehr große Summen an Finanzhilfen handelt, hat der Freistaat Sachsen ebenso mit der Prüfung des Projektes den Sächsischen Staatsbetrieb für Immobilien- und Baumanagement (SIB) beauftragt. Dieser prüft das Projekt ständig auf die bautechnischen bzw. planerischen Ansätze, damit die Finanzhilfen auch entsprechend baufachlich richtig an die Gemeinde gegeben werden können. Der Sächsische Rechnungshof prüft das Projekt ebenfalls.
Der Freistaat Sachsen sowie der Bund sichern sich quasi für ihre jeweiligen Drittel an Fördermitteln baufachlich sowie finanzplanerisch ab, ehe sie diese an uns auszahlen. Hinzu kommen generell unsere örtlichen und überörtlichen jährlichen Prüfungen des Verbands- und der Gemeindehaushalte durch unsere Wirtschaftsprüfer. Man darf sich mehr als sicher sein, dass aufgrund dieser „vielen Überprüfungen“ alles ordnungsgemäß abläuft und definitiv die Fördermittel vor ihrer eigentlichen Bewilligung mehr als einmal geprüft worden sind.
Sämtliche Prüfmechanismen binden in unserer kleinen Verbandsverwaltung sehr viel Kapazitäten, viele zusätzliche Stunden, was uns alle mehr oder weniger im Team tangiert – die Bauamts- und Finanzverwaltung sowie Bürgermeister und ich als Verbandsvorsitzende für die Fördermittelakquise zuständige Sachbearbeiterin, sind am meisten involviert. Es ist nachvollziehbar, dass nicht jeder einzelne Bürger hier den „Durchblick“ behält und doch das eine oder andere „Gerücht“ im Umlauf ist. Erschwert wird das ganze Bauvorhaben einerseits durch nicht vorhersehbare Witterungsbedingungen sowie andererseits durch die sehr schwierige wirtschaftliche Situation am Markt, die uns alle (egal ob Unternehmen aus Handwerk oder Handel, freie Berufe, Vereine oder Privatpersonen) betrifft.
Wir haben selbstverständlich die Regularien des Vergaberechts zu beachten, ebenso unsere Verwaltungs- und Haushaltsgrundsätze. Kein einfaches Unterfangen, auch beauftragte Architekten und Fachplaner arbeiten an ihren eigenen Leistungsgrenzen, denn Planungssicherheit und Preisbindung sind momentan nicht einfach bei den bauausführenden Firmen.
Die Preissteigerungen und damit verbundenen Mehrkosten haben wir beim Fördermittelgeber wiederum mit angezeigt. Zusätzlich haben wir einen Antrag auf Stützung der kommunalen Eigenanteile gestellt. Das heißt, wir bitten um weitere finanzielle Unterstützung in Höhe von 90% durch Bund und Land bei unserem eigenen, kommunalen Drittel.
Aufgrund der Plausibilität wurden uns von Bund und Land nun quasi zusätzlich Finanzhilfen in Höhe von 643.070,40 Euro, als Stützung unserer kommunalen Eigenanteile, im Jahr 2021 gewährt! Das entspricht 23,3% zusätzlich, zu den bereits bewilligten 66,6%!
Zusätzlich sind am 23.11.2021 nochmals weitere 1,127 Mio. Euro Finanzhilfen eingegangen.
Es ist Zeit, sich ehrlich bei Bund und Land sowie der SAB für diese Bewilligung zu bedanken – unser „kämpfen“ um die Fördermittel lohnt sich und hilft uns ganz besonders, uns – den kleinen Kommunen im ländlichen Raum und diesem fantastischen Projekt!
Liebe Einwohner und Einwohnerinnen,
dies war ein langer, aber hoffentlich aufklärender Bericht zu den Fördermitteln, es gäbe noch viel mehr zu berichten, denn beinahe jeden Tag gibt es neue Erkenntnisse und leider auch manchmal mehr als schwierige Herausforderungen. Wir versuchen am Fertigstellungstermin 2022 für die Grundschule festzuhalten, sind aber von einigen schwierigen Faktoren hier abhängig – u.a. hoffen wir auf einen späten und kurzen Winter! Trotz unseres kleinen Teams bleiben wir als Verwaltung dabei und bitten ganz ehrlich: bei Fragen oder Informationsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an uns, „Gerüchteküche“ schadet hier nur – gerade, weil es eine so komplexe und nicht für jeden transparente Thematik ist, lieben Dank! Sehr gefreut hatten wir uns über die vielen Besucher zur Baustellenbesichtigung vor Ort oder über unsere Webcam.
Kathrin Ardelt & Robert Arnold
Verbandsvorsitzende Bürgermeister
Logo- bzw. Bildquellen:
https://www.bmi.bund.de/DE/bauen-wohnen/bauen-wohnen-node.html
https://www.facebook.com/SMRsachsen/
https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Service/Oeffentlichkeitsarbeit/oeffentlichkeitsarbeit_node.html;jsessionid=7FB8E6FAB4B321643F6137AAC9FB8D6C.live11312