Förderprogramm Reparaturbonus

Die Förderung soll Bürger:innen des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.

Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 200 EUR je Reparatur) bei einem Mindestrechnungsbetrag von 115 EUR und bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden.

Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Link zum Förderprogramm: FRL Reparaturbonus/2025 über die SAB Sachsen