Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2017 – Beschlüsse

Öffentliche Bekanntmachungen

In seiner 30. öffentlichen Sitzung am 18.05.2017 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 68-17
Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung eines B-Planes „Neubau Schule“ an das Büro für Städtebau GmbH Chemnitz, Leipziger Straße 207 in Chemnitz zu einer Gesamtsumme brutto von 35.353,60 Euro (davon in 2017: 24.014,68 Euro brutto) zu vergeben.

Beschlüsse Nr. 69-17
1. Der Gemeinderat beschließt, die Badeintrittspreise ab sofort in der folgenden Höhe zu erheben:

Kinder 0 bis 3 Jahre frei
Kinder und Jugendliche ab 4 Jahren,
Schüler und Studenten/Auszubildende (mit Ausweis) 1,50 €
Jugendliche ab 18 Jahren und Erwachsene                    3,00 €

10er-Karte für Kinder/Jugendliche                                    10,00 €
10er-Karte für Erwachsene                                                  25,00 €

Familienkarte (max. 2 Erwachsene und ab 2 Kinder)      7,50 €

Ermäßigung:
Von Montag bis Samstag ab 17:00 Uhr ist folgender Eintrittspreis zu zahlen:

Kinder und Jugendliche ab 4 Jahren,
Schüler und Studenten/Auszubildende (mit Ausweis)  1,00 €
Jugendliche ab 18 Jahren und Erwachsene                     2,00 €
Die Ermäßigung gilt nicht für Sonn- und Feiertage.

Bei Nutzung des Badgeländes durch örtliche Vereine während der Schließzeiten beträgt der
Eintrittspreis pro Person 1,50 €.

Die Nutzung des Badgeländes durch die Grundschulen (Grünhainichen und Leubsdorf), Kitas (Hort) der Gemeinde Grünhainichen sowie bei dienstlichen Veranstaltungen der Ortsfeuerwehren der Gemeinde während der Öffnungs- sowie Schließzeiten ist kostenfrei.

Die Nutzung ist jedoch ausschließlich nur nach Rücksprache mit dem Schwimmmeister bzw. dem diensthabenden Rettungsschwimmer möglich.

Öffnungszeiten:
von Montag bis Freitag 13 – 19 Uhr
an den Wochenenden, Feiertagen sowie in den Ferien 11 – 19 Uhr

Die Badesaison ist selbstverständlich wetterabhängig, je nach Vorbereitungsstand kann das Bad ab 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres geöffnet haben, wobei eine Hauptöffnungszeit von 01. Juni bis 31. August eines jeden Jahres festgelegt wird.

Generell ist der Haupteingang zu nutzen, das Tor zum Kleinsportfeld bleibt aus versicherungsrelevanten Gründen bei regulärem Badbetrieb geschlossen. Ausnahmen im Rahmen von Vereinsfesten sind mit der Gemeinde Grünhainichen sowie dem Schwimmmeister bzw. dem diensthabenden Rettungsschwimmer abzustimmen.

2. Die bisher betroffenen Beschlüsse werden aufgehoben.

Beschluss Nr. 70-17
Der Gemeinderat Grünhainichen beschließt aufgrund o.g. Grundlage, sowie der Bekanntmachung zur Städtebauförderung – Programmjahr 2016 vom 21.11.2016 die Erweiterung des in der Anlage dargestellten Maßnahmegebietes als Fördergebiet mit der bestehenden Bezeichnung OT Grünhainichen „Ortskern Grünhainichen“ im Bund-Länder-Programm KSP. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss Nr. 72-17
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Erarbeitung einer Projektstudie zum „Neubau einer Grundschule am ehemaligen Freibad Grünhainichen“ an das Büro für S & P Sahlmann GmbH Zwickau, Äußere Schneeberger Straße 152 in 08056 Zwickau, entsprechend ihrem Angebot Nr. Z170501-001HA1 zu einer Gesamtsumme brutto von 30.575,27 Euro zu vergeben und den Verwaltungsverband mit der erforderlichen Vorfinanzierung aus 2018 in der Maßnahme Nr. 211101-5 des Investitionsprogrammes im Haushalt der Gemeinde Grünhainichen für u.a. weitere anfallende Planungsleistungen zu beauftragen.

Prof. Dr. Schneider
Bürgermeister