Steuern im Verwaltungsverband „Wildenstein“
Hundesteuer
- 36,00 € für den Ersthund (Jahresbeitrag)
- 72,00 € für jeden weiteren Hund im Haushalt (Jahresbeitrag)
- 300,00 € für den Ersthund (gefährliche Hunde)
- 500,00 € für den Zweithund (gefährliche Hunde)
Fälligkeit: jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres
Formulare: Anmeldung eines Hundes einschl. SEPA-Mandat
Formular Anmeldung Hund
Abmeldung eines Hundes
Formular Abmeldung Hund
Alle wichtigen Informationen zur Hundesteuer können Sie den jeweiligen Satzungen für Ihren Wohnort entnehmen.
Satzung Hundesteuer Börnichen
Satzung Hundesteuer Grünhainichen
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die ausschließlich an das Besteuerungsobjekt (den Gewerbebetrieb), nicht aber an die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners, anknüpft.
Die Gewerbesteuer wird vom Steuerpflichtigen als Vorauszahlung in vier Raten zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen gezahlt.
Fälligkeit: jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines jeden Jahres
Vorauszahlungen werden nur erhoben, sofern sie pro Quartalsrate mindestens 50 Euro betragen. Innerhalb von 15 Monaten können die Vorauszahlungen mittels Antrag beim zuständigen Finanzamt auf die Steuerhöhe angepasst werden, die sich im Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird.
Aus dem Ergebnis der Steuererklärung ergibt sich nach Jahresabschluss die Veranlagung für das jeweilige Jahr. Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind entsprechend zu berücksichtigen, d. h. Überzahlungen werden erstattet oder es werden Nachforderungen erhoben.
Hebesatz: 400 %
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat-Börnichen
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat-Grünhainichen
Freibetrag:
Er beträgt für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 € und für Vereine 5.000 €. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer gehört zu den sog. Realsteuern einer Gemeinde.
Grundsteuer A = land- und forstwirtschaftliche Flächen
Grundsteuer B = unbebaute und bebaute Grundstücke
Hebesätze Börnichen: Grundsteuer A: 315 %
Grundsteuer B: 430 %
Hebesätze Grünhainichen (Grünhainichen/Borstendorf/Waldkirchen): Grundsteuer A: 315 %
Grundsteuer B: 430 %
Fälligkeit: jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines jeden Jahres
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat-Börnichen
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat-Grünhainichen
Internetseite - Informationen zur Grundsteuer
Merkblatt Eigentümerwechsel Grundsteuer
Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Die neue bundesgesetzliche Regelung für Zwecke der Grundsteuererhebung wurde Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die davon abweichenden landesspezifischen Grundsteuermesszahlen (0,36 ‰ für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke bzw. 0,72 ‰ für Geschäftsgrundstücke) wurden am 3. Februar 2021 vom Sächsischen Landtag festgelegt.
Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 ist durch alle Grundstückseigentümer eine Steuerklärung zum jeweiligen Grundstück bzw. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Anschließend setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (Ende 2023/Anfang 2024) werden sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Bis dahin wird die Grundsteuer auf Basis der bisherigen Einheitswerte weiter erhoben.
Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, insbesondere, weil die Entwicklung der Grundstückswerte regional stark voneinander abweicht – sowohl innerhalb von Sachsen als auch innerhalb der Städte und Gemeinden.