Werte Bürgerinnen und Bürger,
in dem folgenden Link finden Sie die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes aus dem Amtsblatt des Erzgebirgskreises:
In dieser Allgemeinverfügung geht es vorrangig um die Durchführung von Veranstaltungen.
Jegliche Veranstaltung, egal ob öffentlich oder privat, mit einer Teilnehmerzahl über 1000 Personen ist untersagt.
Veranstaltungen zwischen 200 und 999 Personen sind beim Landratsamt des Erzgebirgskreises zur Anzeige zu bringen und werden mit zahlreichen Auflagen unterlegt. Wie diese Veranstaltungen zur Anzeige gebracht werden, könnnen Sie in der Allgemeinverfügung nachlesen.
Diese und sicherlich auch noch folgende Maßnahmen, sollen dazu beitragen die Ausbreitung des Covid 19 zu verlangsamen und bestmöglichst zu verhindern.
Mir ist sehr bewusst, dass die derzeitige Lage das Gemeindeleben heute und auch in der kommenden Zeit stark beeinflussen wird.
Ich appelliere daher an Sie, dass Sie selbst Entscheidungen darüber treffen, zum Beispiel im Verein, im Seniorentreff oder in der Sportgruppe, ob Zusammenkünfte derzeitig stattfinden müssen oder ob Sie darauf verzichten.
Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar.
Für Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Landkreises, der Verwaltungsverband Wildenstein und natürlich ich jederzeit für Sie zur Verfügung.
Wir sind als Verwaltung im stetigen Kontakt mit den Gesundheitsbehörden des Landkreises und des Freistaates Sachsen. Aktuelle Informationen welche uns als Kommune oder als Verwaltungsverband direkt betreffen, erhalten Sie auf der Homepage, bei Facebook oder in den Schaukästen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Arnold
Bürgermeister