Folgende Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 wurde bewilligt:
Errichtung eines Löschwasserspeichers im OT Borstendorf mit Gesamtausgaben in Höhe von 61.244,66 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 39.809,03 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserspeichers mit einem Inhalt von 100 m³. Die vorgesehene Fläche liegt in der Floßmühle auf dem Flurstück 822/2 der Gemarkung Borstendorf.
Errichtung eines Löschwasserspeichers im OT Waldkirchen/Erzgeb. mit Gesamtausgaben in Höhe von 53.289,87 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 34.638,42 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserspeichers mit einem Inhalt von 100 m³. Die vorgesehene Fläche liegt im Bereich der Hauptstraße, Flurstück 20/c der Gemarkung Waldkirchen.
Anmerkung: diese Maßnahmen bzw. Bewilligungen basieren auf Anträgen der Verwaltung aus dem Jahr 2020.